Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wurde reformiert und um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen laut bayrischen Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 alle Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022 einreichen.

Grundsteuererklärung beauftragen

Wir helfen Ihnen gerne eine Grundsteuererklärung zu erstellen, wir möchten Sie bitten das unten stehende Formular auszufüllen und an uns zu übermitteln.