Unsere Honorare

Wir erfassen unsere Arbeit minutengenau und berechnen diese ohne Aufrundung exakt und nachvollziehbar an Sie weiter.  

 

Steuerberatung:

  • individuelle und persönliche Beratung (auch telefonisch möglich) durch:
  • Frau Ettensperger  - 190,00 € netto/Stunde - Beratung laufender Mandate
  • Frau Ettensperger - 250,00 € netto/Stunde - Existenzgründungsberatung  
  • Frau Ettensperger - 290,00 € netto/Stunde - Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung

     

Steuererklärungen:

  • Erstellung der Steuererklärungen: Berechnung nach Gegenstandswerten gem. StBVV
  • Zusatzleistungen: 98,00 € netto/Stunde 
  • Prüfung von Steuerbescheiden,
  • Einspruch gegen Steuerbescheide,
  • Antrag auf Änderung,
  • Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen,
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung,
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt, insbesondere Klärung von Rückfragen,
  • etc. 

 

Wir benötigen Ihre Steuerunterlagen zukünftig digital (PDF-Scans, Cloudzugriff,

USB-Stick, o. ä.), da wir aufgrund des Mehraufwands für Scannen und Zurücksenden einen Digitalisierungsaufschlag in Höhe von 10 % der Rechnungssumme berechnen müssen. 

 

Buchhaltung:

  • Kontieren und buchen der Belege: Berechnung nach Gegenstandswerten gem. StBVV
  • Sonderarbeiten im Rahmen der Buchhaltung: 98,00 € netto/Stunde 
  • Datenspeicherung der Buchführung
    im GDPdU-Format (12 x 1,90 € netto)

    RZ Bankinfo (12 x 1,30 € netto)
    = 38,40 € netto/Jahr
  • Konsolidierung der Buchführung:
    Datenspeicherung der Buchführung im GDPdU-Format (12 x 1,90 € netto)
    RZ Bankinfo (12 x 1,30 € netto)
    Konsolidierung USt (2,00 € netto + je Mandantenstamm 0,50 € netto x USt-VA)
    = 74,40 € netto/Jahr 
  • Unternehmen Online: 
    Unternehmen Online (12 x 5,50 € netto)
    Belegspeicherung (12 x 3,50 € netto)
    = 108,00 € netto/Jahr

Jahresabschluss:

  • Erstellung des Jahresabschlusses: Berechnung nach Gegenstandswerten gem. StBVV
  • Sonderarbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses: 98,00 € netto/Stunde 

 Grundsteuererkläung:

  • Erstellung der Grundsteuererklärung: Berechnung nach Gegenstandswerten gem. StBVV
  • Sonderarbeiten im Rahmen der Grundsteuererklärung: 98,00 € netto/Stunde (zuzüglich Anfahrt 0,50 € netto/km)